ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER SOLARNINJAS

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern. Abweichende Bestimmungen oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

1.2 Die AGB gelten für sämtliche von uns zu erbringenden Leistungen nach Maßgabe des zwischen Solarninjas und dem Kunden geschlossenen Vertrages.

2. Art und Umfang der Leistung

2.1 Die Angebote von Solarninjas, Informationen und Preise aus Prospekten oder anderen Werbematerialien sind freibleibend und für Solarninjas nicht bindend. Insbesondere wird für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen keine Gewähr übernommen.

2.2 Vereinbarungen zwischen Solarninjas und dem Kunden sind verbindlich, wenn der Kunde einen entsprechenden schriftlichen Auftrag von Solarninjas unterzeichnet, der diese AGB enthält. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.

2.3 Die Leistungen werden wie im Auftrag vereinbart ausgeführt. Änderungen und/oder Erweiterungen eines Auftrags sind nur gültig, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich von Solarninjas festgelegt werden.

3. Ausführung der Leistung

3.1 Die von Solarninjas genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

3.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder von Ereignissen, die Solarninjas die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Betriebsstörungen, Wetterlage, Materialbeschaffung, behördliche Anordnungen etc., berechtigen Solarninjas, die Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Vorbereitungsfrist hinauszuschieben. Aus der Nichteinhaltung von vereinbarten Fristen für die Ausführung des Auftrages, die Solarninjas nicht zu vertreten hat, kann der Kunde keine Ansprüche herleiten.

3.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Solarninjas mit der Erbringung seiner Leistungen rechtzeitig beginnen und diese rechtzeitig durchführen und beenden kann. Der Kunde hat während des Zeitraums der Durchführung des Auftrages freien Zugang zum Leistungsort (Dach, Photovoltaikanlage, etc.) in der Weise zur Verfügung zu stellen, dass die Leistungen dort ordnungsgemäß erbracht werden können. Der Kunde wird Solarninjas darüber hinaus einen ordnungsgemäßen Wasser- und Stromanschluss zur Verfügung stellen und die dafür anfallenden Kosten übernehmen.

4. Abnahme und Gewährleistung

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung der Leistungen von Solarninjas diese unverzüglich zu prüfen und auf Mängelfreiheit zu untersuchen. Die Abnahme hat unverzüglich nach vollständiger Erbringung der Leistung durch den Auftraggeber und Auftragnehmer zu erfolgen. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gelten die Leistungen von Solarninjas als abgenommen.

4.2 Sollten an der von Solarninjas erbrachten Leistung Mängel festgestellt werden, so hat der Kunde diese Solarninjas umgehend, spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen, schriftlich zu rügen. In der Mängelrüge ist der Mangel zu spezifizieren.

4.3 Solarninjas ist im Falle eines Mangels zur Nachbesserung verpflichtet. Eine Haftung für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde Solarninjas wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen nicht mitgeteilt hat, wird nicht übernommen.

5. Haftung für Schäden

5.1 Die Haftung von Solarninjas für vertragliche und/oder deliktische Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit des Kunden sowie von Kardinalpflichten.

5.2 Der Kunde wurde darüber aufgeklärt, dass es bei der Reinigung der Module selbst bei vorsichtigster Reinigung zu möglichen Schleif- und Schlierspuren oder Verkratzungen kommen kann. Eine Haftung für solche möglichen Folgen der Durchführung des Reinigungsauftrages übernimmt Solarninjas nicht.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Es gelten die im Auftrag festgelegten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.

6.2 Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.3 Die in Rechnung gestellten Beträge werden innerhalb von zehn (10) Werktagen nach dem Rechnungsdatum fällig und sind kostenfrei an Solarninjas zu entrichten. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.

7. Stornierung

Bei einer Stornierung eines Auftrages fallen folgende Stornierungskosten an:

  • Bis 31 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei.
  • Ab 31 Tage bis 14 Tage vor dem Termin: 30 % des Gesamtpreises.
  • Ab 14 Tage bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % des Gesamtpreises.
  • Ab 7 Tage vor dem Termin: 75 % des Gesamtpreises.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass Solarninjas nur ein geringer Schaden entstanden ist.

8. Erklärungen

8.1 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber Solarninjas oder einem Dritten im Rahmen des Auftrags abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz von Solarninjas.

9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Unternehmern der Sitz von Solarninjas.

9.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.

10. Datenspeicherung

10.1 Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

10.2 Solarninjas verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln.

10.3 Der Auftraggeber willigt ein, dass seine Daten zur Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet werden.

11. Salvatorische Klausel

11.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist.

11.2 Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht widerspricht.